Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Bayreuth-Kulmbach, deren Geschäftsführung am Fachbereich Gesundheitswesen des Landratsamtes Bayreuth verortet ist, ist bemüht, seiner Websites https://www.psag-bt-ku.de/ und https://essstoerungen-bayreuth.de/ im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.psag-bt-ku.de/ und https://essstoerungen-bayreuth.de/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Barrierefreiheit des Webauftritts der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Bayreuth-Kulmbach unter https://www.psag-bt-ku.de/ bzw. https://essstoerungen-bayreuth.de/ wurde in einem Selbsttest auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2.
Die Webseite unter https://www.psag-bt-ku.de/ ist teilweise vereinbar mit der BayEGovV. Sie erfüllt zum Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Diese Website ist somit wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 teilweise vereinbar. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Verlinkte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
- Alternativtexte von einzelnen Bildern können fehlen oder fehlerhaft sein.
- Die Tastaturnavigation kann an vereinzelten Stellen fehlerhaft sein.
- Die Sortier- und Filterfunktionen können bei Tastaturnavigation fehlerhaft sein.
Es wird sich stets seitens der Verantwortlichen darum bemüht schnellstmöglich alle Barrieren innerhalb des Webangebots zu erkennen und beheben bzw. barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.07.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 17.07.2025 überprüft.
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: Selbstbewertung.
Die Selbstbewertung erfolgte unter Zuhilfenahme von Tools wie WAVE Web Accessibility Evaluation Tools oder NVDA Screenreader.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter bitv@lra-bt.bayern.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Landratsamt Bayreuth
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth
Tel. 0921/728-0
bitv@lra-bt.bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html