Die Betreuungsbehörde des Landkreises Bayreuth bietet Bürgerinnen und Bürgern allgemein Beratung zu Fragen des Betreuungsrechts, zu den Voraussetzungen der Einleitung einer rechtlichen Betreuung sowie zum Verfahrensablauf und zur Hilfe bei der Auswahl von geeigneten rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern, sofern Betroffene keine geeignete Person des Vertrauens für die notwendigen Aufgaben benennen können.

Beratungsangebote im Landkreis einmal monatlich:

Waischenfeld-Rathaus II (Baderhaus), 1. Dienstag 14-15:30 Uhr
Hollfeld-Rathaus, 3. Dienstag 9-10:30 Uhr
Bischofsgrün-Kurhaus, 3. Montag 14-15:30 Uhr
Goldkronach-Rathaus, 4. Dienstag 9-10:30 Uhr