Familienpflege

Familienpflege tritt dann ein, wenn Vater oder Mutter erkrankt sind und die Versorgung der Kinder und des dazugehörigen Haushalts nicht mehr gewährleistet werden kann. Zur Beantragung müssen sich Betroffene an ihren Arzt/ ihre Ärztin wenden und einen Antrag bei der Krankenkasse zur Übernahme der Kosten einreichen. Wir helfen gerne bei weiteren Fragen und Problemen bei der Antragsstellung.

Haushaltsorganisationstraining® / HOT®

Familien, die aufgrund unterschiedlicher Belastungen (z.B. Armut, unzureichende Wohnverhältnisse, schwere körperliche/psychische Erkrankungen, Behinderung, Suchtproblemen oder starker Überforderung) die Fähigkeit zur verantwortlichen Selbstversorgung verloren bzw. nicht erworben haben, erhalten Unterstützung durch das Haushaltsorganisationstraining. Aufgabe von HOT ist es durch Anleitung die Selbsthilfefähigkeiten von Familien in den Bereichen Versorgung von Säuglingen und (Klein-)Kindern, Schaffung von Tagesstrukturen, Alltagsorganisation, Umgang mit Geld, Aufräumen und Haltung von Ordnung zu stärken. Eine Antragstellung läuft über das zuständige Jugendamt.