Jede Frau ab 18 Jahren, die von körperlicher oder seelischer häuslicher Gewalt bedroht oder betroffen ist, kann mit ihren Kindern aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden können: Drogen- oder alkoholabhängige Frauen, akut psychisch erkrankte sowie obdachlose Frauen, in der Mobilität eingeschränkte Frauen und Jungen über 13 Jahren. Hier versuchen wir mit Ihnen andere Lösungen zu finden und Perspektiven zu entwickeln. Das Frauenhaus soll Schutz und Zuflucht, als auch individuelle Beratung und Krisenintervention bieten. Es besteht eine Mitwirkungspflicht der Frauen.