Seit Januar 2024 sind die sogenannten Verfahrenslotsen in den Jugendämtern angesiedelt. Verfahrenslotsen bieten eine kostenlose und neutrale Beratung zum Thema Eingliederungshilfen. Das Angebot richtet sich an Kinder und junge Menschen mit einer Behinderung oder drohender Behinderung (bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres), sowie an deren Eltern, Angehörige oder sonstige Erziehungs- und Sorgeberechtigten. Die Verfahrenslotsen klären über mögliche Leistungen, Unterstützungsmöglichkeiten und rechtliche Ansprüche der Eingliederungshilfe auf und lotsen zum entsprechenden Leistungserbringer (z.B. Frühe Hilfen, Assistenzleistung, Hilfs- und Heilmittel, Schulbegleitung, Betreute Wohnformen, Berufliche Themen). Eine Begleitung der Familie kann auch über die Antragsstellung hinaus und in alle Lebensphasen eines Kindes / eines jungen Menschen erfolgen.