Wenn aufgrund einer (drohenden) Behinderung bei der Suche oder Sicherung einer Ausbildung- und Arbeitsstelle Unterstützung benötigt wird, können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt werden. Damit die Agentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringen kann, wird geprüft, ob sie der zuständige Rehabilitationsträger ist und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden. Welche konkreten Unterstützung- und Fördermöglichkeiten in Betracht kommen, orientiert sich am individuellen Bedarf und wird in einem gemeinsamen Beratungsgespräch erörtert.
Weitere Informationen rund um die Teilhabe am Arbeitsleben, zur Kontaktaufnahme und Antragstellung finden Sie im Portal der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/berufliche-rehabilitation