Der Integrationsfachdienst (IFD) berät und unterstützt Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben sowie die Arbeitgeber– zum Beispiel bei Rückkehr nach Krankheit an den Arbeitsplatz, bei der Anpassung vom Arbeitsplatz oder bei erforderlichen Antragstellungen. Die Unterstützung erfolgt im Auftrag vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) und ist für die Ratsuchenden kostenlos. Voraussetzungen sind ein bestehendes Arbeitsverhältnis und eine anerkannte Behinderung. Zudem vermittelt der IFD im Auftrag verschiedener Kostenträger Menschen mit Behinderungen in Arbeit.
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